Wir möchten Sie daran erinnern, dass für die zugangsbeschränkten Phasen (Limited Registration Periods) der TLDs .PARIS und .BZH die benötigten Dokumente 24 Stunden vor dem offiziellen Ende der Phasen übermittelt werden müssen.
Die Limited Registration Period 1 für .BZH (BZH-LRP1) endet bereits am...
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Wir möchten Sie daran erinnern, dass für die zugangsbeschränkten Phasen (Limited Registration Periods) der TLDs .PARIS und .BZH die benötigten Dokumente 24 Stunden vor dem offiziellen Ende der Phasen übermittelt werden müssen.
Die Limited Registration Period 1 für .BZH (BZH-LRP1) endet bereits am 3. November, die .PARIS Limited Registration Period (PARIS-LRP) am 11. November und die Limited Registration Period 2 für .BZH (BZH-LRP2) am 30. November.
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Ab sofort nehmen wir verbindliche Vorbestellungen für alle Launch-Phasen für .BZH entgegen. BZH steht für die Bretagne, eine Region im äußersten Westen Frankreichs. Bitte beachten Sie, dass keine IDNs verfügbar sind.
Launch-Plan für .BZH:
Sunrise: bis 3. November 2014 (11:00 Uhr UTC), nur für...
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Ab sofort nehmen wir verbindliche Vorbestellungen für alle Launch-Phasen für .BZH entgegen. BZH steht für die Bretagne, eine Region im äußersten Westen Frankreichs. Bitte beachten Sie, dass keine IDNs verfügbar sind.
Launch-Plan für .BZH:
Sunrise: bis 3. November 2014 (11:00 Uhr UTC), nur für Markeninhaber mit gültiger SMD-Datei (signed Mark Data) (Kategorie 1 = höchste Priorität).
Limited Registration Period 1 (BZH-LRP1): bis 3. November 2014 (11:00 Uhr UTC). Applications werden entsprechend ihrer Prioritätsstufe zugewiesen. Es gibt die folgenden Kategorieren, gelistet von hoher Priorität zu niedriger Priorität.
- Kategorie 2 = Beschränkte Registrierungsphase für lokale Markenzeichen (Markenzeichen mit Wirkung in Frankreich, die nicht TMCH-validiert sind )
- Kategorie 3 = Beschränkte Registrierungsphase für geografische Angaben (Herkunftsbezeichnungen)
- Kategorie 4 = Beschränkte Registrierungsphase für Firmen- und Handelsnamen
Limited Registration Period 2 (BZH-LRP2): vom 3. November 2014 (11:00 Uhr UTC) bis 30. November 2014 (11:00 Uhr UTC). Applications werden entsprechend ihrer Prioritätsstufe zugewiesen. Es gibt die folgenden Kategorieren, gelistet von hoher Priorität zu niedriger Priorität.
- Kategorie 1 = Beschränkte Registrierungsphase für öffentliche Verwaltungen
- Kategorie 2 = Beschränkte Registrierungsphase für Organisationen, Verbände
- Kategorie 3 = Beschränkte Registrierungsphase für Mitglieder der Vereinigung www.bzh
Dokumente müssen für die Phasen BZH-LRP1 und BZH-LRP2 übermittelt werden! Bitte schicken Sie geeignete Nachweise an unsere E-Mail-Adresse (Betreff: [Phase] [domain name] [Category], zum Beispiel: "BZH-LRP2 example.bzh Category3" ). Pro Antrag können maximal 5 Dateien eingereicht werden. Maximale Dateigröße jeweils 2 MB, jedes Dateiformat ist erlaubt. Bitte geben Sie in der E-Mail die ID des für den Ownerkontakt verwendeten Handles an.
Beispiele für geeignete Nachweise:
- BZH-LRP1 Kategorie 2: Kopie der Zulassungsbescheinigung des Markenzeichens (Französische Marken, EU-Gemeinschaftsmarken und internationale WIPO-Marken registriert in Frankreich)
- BZH-LRP1 Kategorie 3: Eine Kopie eines Beschlusses, Erlasses oder Entscheidung einer zuständigen amtlichen Stelle, die den Schutz für einen bestimmten Namen gewährt, wie einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung.
- BZH-LRP1 Kategorie 4: Eine Kopie der Unternehmenszulassungsbescheinigung (Kbis oder INSEE Registrierung)
- BZH-LRP2 Kategorie 1: Eine Kopie der "Extrait INSEE" oder der Veröffentlichung im Amtsblatt Journal Officiel de la République Française.
- BZH-LRP2 Kategorie 2: Eine Kopie der Veröffentlichung im Amtsblatt Journal Officiel de la République Française.
- BZH-LRP2 Kategorie 3: Die aktualisierte Mitglieder-Liste der Vereinigung www.bzh
Landrush: vom 3. November 2014 (11:00 Uhr UTC)bis 30. November 2014 (11:00 Uhr UTC): für alle interessierten Registranten, Konfliktlösung per Auktion.
Allgemeine Verfügbarkeit: ab 4. Dezember 2014 (11:00 Uhr UTC), first-come, first-served
Bitte beachten Sie: Applications können bis eine Stunde vor dem Ende der Sunrise- und Landrush-Phase bzw. eine Stunde vor Beginn der Allgemeinen Verfügbarkeit übermittelt werden. Annahmeschluss für die Phasen BZH-LRP1 und BZH-LRP2 ist bereits 24 Stunden vor dem offiziellen Ende der Phasen aufgrund des manuellen Aufwandes.
Um eine .BZH Domain zu registrieren oder zu verlängern, muss der Registrant eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- eine Postadresse in der Bretagne besitzen (Côtes d’Armor, Ille-et-Vilaine, Finistère, Morbihan, Loire-Atlantique) ODER
- eine Website betreiben, die zu einem signifikanten oder originären Teil der bretonischen oder Gallo-Kultur gewidmet ist und nicht später als 6 Monate nach Registrierung betrieben wird ODER
- eine Website betreiben, die zu einem signifikanten oder originären Teil in der bretonischen oder Gallo-Sprache verfasst ist und nicht später als 6 Monate nach Registrierung betrieben wird ODER Mitglied der www.bzh Vereinigung sein [www.pik.bzh].
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